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Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW)

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Organisationsart: An-Institut
Seestrasse 15
18119 Rostock
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Das Institut für Ostseeforschung Warnemünde, kurz: IOW, ist eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung, die sich der interdisziplinären Meeresforschung in Küsten- und Randmeeren widmet. Der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in der Erforschung des Ökosystems der Ostsee. Das IOW ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft (WGL). Seine Grundausstattung wird gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und vom Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern finanziert.
Das Institut ist ein An-Institut der Universität Rostock. Direktor des IOW ist Prof. Dr. Bodo v. Bodungen.
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Das Leibniz-Institut für Ostseeforschung an der Universität Rostock wurde 1992 auf Empfehlung des Wissenschaftsrates neu gegründet. Seine Vorgängereinrichtung war das Institut für Meereskunde Warnemünde, welches als Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften jahrzehntelang das einzige Meeresforschungsinstitut der DDR war. Mit der Neugründung wurde dem Institut eine besondere Hinwendung zum Ökosystem Ostsee ins Stammbuch geschrieben.
In den vier Sektionen des IOW sind die Disziplinen Physikalische Ozeanographie, Meereschemie, Biologische Meereskunde und Marine Geologie vertreten. Eine Arbeitsgruppe Meßtechnik ist der Sektion Physikalische Ozeanographie zugeordnet. Gemeinsam bearbeiten die Sektionen ein langfristiges Forschungsprogramm.
Das Institut für Ostseeforschung Warnemünde ist ein Forschungsinstitut der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Es wird gemeinsam vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern finanziert. Als An-Institut ist es der Universität Rostock angegliedert. Seine Professoren und Professorinnen beteiligen sich dort an der Lehre in den Fachbereichen Biologie, Chemie und Physik. Die Professoren der Sektion Marine Geologie lehren an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald.
Das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie hat dem IOW im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung die Aufgaben des Ostsee-Monitoring übertragen, zu dem sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit den anderen Ostseeanrainerstaaten in der Helsinki-Konvention (http://www.helcom.fi/) verpflichtet hat.
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